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Brandenburg (BRD): Aus für Nazi-Truppe

Bran­den­burgs Innen­mi­nis­ter hat am Montag,11.4.2011, die Neo­na­­zi-Grup­­pe „Freie Kräf­te Tel­­tow-Flä­­ming“ ver­bo­ten. Mit umfang­rei­chen Haus­durch­su­chun­gen ging die Exe­ku­ti­ve gegen die „Frei­en Kräf­te Tel­­tow-Flä­­ming“ vor. Die jetzt ver­bo­te­ne Grup­pe ist nur eine von vie­len Neo­na­­zi-Grup­­pen, die in den letz­ten Jah­ren in der BRD ver­bo­ten wur­den. Rund 50 Mit­glie­der dürf­te die Grup­pe, die seit 2009 aktiv ist, umfasst haben. […]

12. Apr 2011

Die jetzt ver­bo­te­ne Grup­pe ist nur eine von vie­len Neo­na­zi-Grup­pen, die in den letz­ten Jah­ren in der BRD ver­bo­ten wur­den. Rund 50 Mit­glie­der dürf­te die Grup­pe, die seit 2009 aktiv ist, umfasst haben.

Mit der Neu­struk­tu­rie­rung in losen „Kame­rad­schaf­ten“ („Frei­en Kräf­ten“) haben die Neo­na­zis in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­sucht, die Ver­bo­te von Ver­ei­nen und Par­tei­en zu unter­lau­fen. Aller­dings sind sie auch in der Kame­rad­schafts­struk­tur bei Ver­an­stal­tun­gen bzw. zur Finan­zie­rung auf Unter­stüt­zung und Rück­halt durch klas­si­sche Ver­eins- oder Par­tei­struk­tu­ren ange­wie­sen. Auch in Öster­reich gab es in den letz­ten Jah­ren – im Umfeld von Alpen-Donau – eine Ent­wick­lung hin zu den „losen“ und nicht for­mel­len (ange­mel­de­ten) Strukturen.

Einen Über­blick über die in der BRD ver­bo­te­nen Grup­pie­run­gen und zum aktu­el­len Ver­bot lie­fert der „Stö­rungs­mel­der“.

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