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Linz (OÖ): Freisprüche und bedingte Strafe nach Hitlergruss bei FPÖ-Kundgebung

Im Fall von drei jun­gen Ober­ös­ter­rei­chern, die bei einer Wahl­kampf­ver­an­stal­tung der FPÖ in Linz im Vor­jahr die rech­te Hand zum Hit­ler­gruß erho­ben hat­ten und wegen des Ver­bre­chens der Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz ange­klagt waren, hat sich das Geschwo­re­nen­ge­richt am Mon­tag für zwei Frei­sprü­che und eine beding­te Ver­ur­tei­lung zu sechs Mona­ten Haft in Linz ent­schie­den. Die […]

28. Sep 2009

Die Ange­klag­ten waren im Pro­zess gestän­dig. Sie ver­such­ten sich damit zu ent­schul­di­gen, dass sie alko­ho­li­siert gewe­sen sei­en. Es habe kein Vor­satz bestan­den, es hand­le sich um eine ein­ma­li­ge Fehl­leis­tung. Sie hät­ten nicht nach­ge­dacht und nur Auf­merk­sam­keit erre­gen wol­len. Alle drei waren bis­her unbe­schol­ten. Einer von ihnen hat sich in der rechts­extre­men Sze­ne bewegt. Seit dem Vor­fall wol­le er aber mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus nichts zu tun haben. Er sei dem Ring Frei­heit­li­cher Jugend bei­getre­ten, wis­se aber, dass er mit sei­ner Akti­on der FPÖ gescha­det habe. Die bei­den ande­ren Ange­klag­ten schei­nen nur Mit­läu­fer gewe­sen zu sein. (Klei­ne Zeitung)

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